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Das Grundstück ist verkauft!

              „Wohnen im Grünen„                                        
     
  Grundstücksangebot KCI 133  -  Brieselang Pappelallee  

                

 

Erschließung:

Ein Anbindepunkt an das Abwassersystem befindet sich im Grundstück sowie auch ein Wasseranschluss. Das Grundstück hat eine eigene Zufahrt.
Für die Gas-, Strom- und Telefonanschlüsse ist ein Leerrohr vorhanden. Das Regenwasser soll Oberflächlich versickern Abfall wird durch das ortsübliche System entsorgt   Das Grundstück ist geteilt.

Bebauung: 


Die angebotenen Flächen sind als Bauland für eine Bebauung mit je einen Einfamilienhaus
oder Doppelhaus einzustufen und liegen unmittelbar an der Pappelallee. Eine Bebauung ist
ohne Probleme möglich und ist im Bebauungsplan Nr. 14 geregelt.
Allgemeines Wohngebiet,
GRZ 02 mit II Vollgeschosse

 

 

  

 

Lage:

Das Grundstück liegt im südlichen Teil von Brieselang. Die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz kann
man als sehr gut bezeichnen. Das Grundstück eignet sich sehr gut für eine Wohnbebauung. Eine Bebauung
ist ohne Probleme möglich. Sie gelangen über den Forstweg direkt in das Ortszentrum oder zum Autobahn-
anschluss (Abfahrt Brieselang). Brieselang verfügt über eine RB - Anbindung nach Berlin und Nauen. Ein neuer
Kindergarten, Schule, Kinderhort und Einkaufsmöglichkeit (Penny) befinden sich in unmittelbarer Nähe. Zum
Ortszentrum, bzw. Bahnhof gelangen Sie in ca. 15 Min. Fußweg,

 

Geschäftsbedingungen : Der Käufer zahlt bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eine Nachweis - und Vermittlungsprovision in Höhe
von
7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises. Diese ist fällig am Tage der Beurkundung oder bis spätestens 10 Tage danach. Alle Angaben wurden
sorgfältig auf der Grundlage der durch den Verkäufer und der zuständigen Behörde übergebenen Unterlagen erarbeitet. Eine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Eine Besichtigung kann nach telefonischer Absprache mit unserem Büro erfolgen. Die
Eigentumsverhältnisse sind klar, es gibt keine Rückübertragungsansprüche.

 

     WHG Fr

 

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